Rohstoffgeologische Landesaufnahme

Land, Regionalplaner, Gemeinden und Öffentlichkeit haben ein Interesse daran, sich über Art, Qualität und Menge der heimischen Rohstoffe objektiv informieren zu können. Vor allem im Zusammenhang mit den zahl­­reichen konkur­rie­­renden Nutzungen der Landes­­fläche ist es von Bedeutung, gute Kenntnisse über die genaue Lage und Ausdehnung unserer Boden­­schätze zu besitzen. So sollte zum Beispiel ein Gewerbegebiet nicht gerade dort gebaut werden, wo wertvolle ober­­flächennahe Gipsstein­­vorkommen liegen. Eine Lagerstätte hochreiner Kalksteine sollte nicht von einer neuen Straße oder Gasleitung durchzogen werden, wenn man deren Trasse auch einige hundert Meter verlegen kann.

Graue Schieferplatten liegen im Steinbruch. Links der Bildmitte kniet ein Geologe und zerkleinert eine Schieferplatte mit einem Hammer. LGRB

Welche Arbeiten übernimmt die rohstoffgeologische Landesaufnahme?

Es gehört zu den Aufgaben des Referats Landes­­­rohstoff­­­geologie nach einer Bestands­aufnahme der aktuellen Rohstoff­­­gewinnung (Lage, Art, Umfang, Einsatz­bereiche, Vorräte und vieles mehr) landesweite Kartierungen und Erkundungen durchzuführen. Außerdem prüft das Referat Landesrohstoffgeologie Fest- und Locker­­­gesteine hinsichtlich ihrer Eignungs­­fähigkeit und stellt die Ergebnisse in Karten, Erläuterungs­­­heften und Gutachten dar.

Die Daten erhebt das LGRB auf der Rechts­­grundlage des Geologie­­daten­­gesetzes (GeolDG) vom 19. Juni 2020 (BGBl I S. 1387) und der Verwaltungs­­vorschrift des Umwelt­ministeriums über die Aufgaben des Geologischen Dienstes im Regierungspräsidium Freiburg vom 14. Dezember 2011 (GABl 2012, S. 33).

Zwei Personen stehen unterhalb der Bildmitte in einer Kiesgrube. Sie haben rote Eimer in der Hand. Die rechte Person beugt sich vor und entnimmt eine Kiesprobe. LGRB
Probennahme in der Kiesgrube Knobel, Hartheim